Herzlich Wilkommen!

auf unserer Website der Praxis für Ergotherapie Sellnow in Berlin Prenzlauer Berg!

Sie finden uns in der Käthe-Niederkirchner-Straße 12, 10407 Berlin
Im Bötzow Viertel, Prenzlauer Berg.

Telefonisch sind wir unter 030 4208 0680 zu erreichen. Bitte sprechen sie auf den AB.

In unserer Praxis für Ergotherapie bieten wir seit 2006 ein umfassendes Therapieangebot mit den Schwerpunkten Pädiatrie und Psychiatrie/Psychotherapie an. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht immer der Mensch mit seiner gesamten Persönlichkeit und all seinen Fähigkeiten.

Wir stellen Ihnen einen sicheren und vertrauensvollen Raum, Bedürfnisse mitzuteilen, neue Erfahrungen zu sammeln und neue Handlungsweisen auszuprobieren zur Verfügung.

Das Team der Praxis bietet eine Vielzahl therapeutischer Schwerpunkte an, darunter Sensorische Integrationstherapie, Entwicklungsdiagnostik, Psychomotorik, Elternberatung, visuelles und feinmotorisches Training, psychiatrisch-funktionelle Behandlungen, Achtsamkeit, therapeutisches Yoga, Hirnleistungstraining, Hakomi und Körperpsychotherapie.

Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu unterstützen.

Viele Grüße,

Jana Sellnow

Hakomi Gruppe

Wir möchten Sie herzlich einladen, an unserer Hakomi Gruppe teilzunehmen. In einer vertrauensvollen Atmosphäre mit maximal sechs Teilnehmenden richten wir unser Augenmerk darauf, persönliche Themen im Kreis der Gruppe zu bearbeiten.

Angeleitete Hakomi-Übungen in Achtsamkeit bieten dabei die Möglichkeit, innere Prozesse zu erkunden und vermitteln die grundlegende Haltung der Hakomi-Methode.

Warum teilnehmen?

Emotionales Verständnis: Teilen Sie Ihre Gefühle in einer sicheren Umgebung und wachsen Sie in ihrem emotionalen Verständnis.

Selbstwertgefühl stärken: Erhalten Sie Rückmeldungen und erlben Sie gegenseitigen Austausch mit andern.

Stressbewältigung: Durch angeleitete Hakomi-Übungen in Achtsamkeit können Sie Techniken zur Stressbewältigung erlernen.

Persönliches Wachstum: Möchten Sie sich persönlich weiterentwickeln? Nutzen Sie die Vielfalt der Perspektiven und Erfahrungen in der Gruppe, um neue Einsichten zu gewinnen.

Gemeinschaft und Unterstützung: Unsere Gruppe bietet eine unterstützende Gemeinschaft, in der Sie sich verstanden und akzeptiert fühlen können.

Montags, in unserer Praxis, von 17:30 bis 19:30 Uhr

Allemeine Praxis Info

Ergotherapie wird als Heilmittel ärztlich verordnet. Eine Verordnung erhalten Sie durch einen niedergelassenen Facharzt bzw. eine niedergelassene Fachärztin, durch eine Institutsambulanz sowie durch Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Im Falle einer Zuzahlungsbefreiung entstehen keine weiteren Kosten. Andernfalls informieren wir Sie gern über die Höhe der Zuzahlungen. Unser Angebot steht selbstverständlich auch Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern zur Verfügung. Als Privatversicherte lesen Sie bitte diese Informationen.

Informationen Für Privatversicherte / Beihilfeversicherte

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) unter Angabe des Heilmittels, der Anzahl der Behandlungen sowie des Namens und der Adresse des Patienten. Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen uns als Therapiepraxis und Ihnen als Patient abgeschlossen. Darin verpflichten wir uns, unsere definierte therapeutische Leistung zu erbringen, und Sie verpflichten sich, uns den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen. Vom Behandlungsvertrag erhalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen und zur Vorlage bei Ihren Erstattungsstellen.

Wir orientieren uns bei der Gestaltung unserer Honorare an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh). Diese empfiehlt zurzeit einen 1,4-fachen bis 2,3-fachen Steigerungssatz des GKV-Honorars. Mit dem 1,8-fachen Satz der GKV-Kassen liegen wir im unteren Durchschnitt des empfohlenen Spektrums.

Aktuelle Preise

➥ Funktionsanalyse (1x je Behandlungsfall) 55,42€
➥ Motorisch – funktionelle Behandlung 74,30€
➥ Sensomotorisch – perzeptive Behandlung 100,02€
➥ psychisch-funktionelle Behandlung 125,21€
➥ Ergotherapeutischer Bericht 55,42€

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung entweder ganz oder teilweise, vorausgesetzt die Kostenübernahme für ambulante Ergotherapie ist Bestandteil Ihres Vertrages. Die Höhe der Kostenübernahme haben sie zu Vertragsbeginn bei Ihrer Privaten Krankenversicherung selbst gewählt/bestimmt.

Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richtet sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie, wenn Sie bei der Beihilfe versicherter Patient sind, für den Differenzbetrag selbst aufkommen müssen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie die Rechnung auch dort einreichen.

Die zwischen uns und Ihnen getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Ersatzanspruch gegenüber dem Kostenträger besteht. Die von den Kostenträgern festgesetzten Beträge berühren die Gültigkeit der mit Ihnen getroffenen Honorarvereinbarung nicht.

Leider sind wir aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen, Tarifen und Beihilfevorschriften nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe eine Aussage zu treffen. Bitte informieren Sie sich vor Inanspruchnahme der Therapie bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle über Ihren Erstattungsanspruch, wenn Sie unsicher sind.

In letzter Zeit versuchen einige private Krankenversicherungen, die Erstattungsbeiträge Ihrer Versicherten zu kürzen. Dies geschieht oft widerrechtlich mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. Wir raten Ihnen, in so einem Fall schriftlich Einspruch einzulegen und sich eventuell rechtlich beraten zu lassen.

Erläuterung
In letzter Zeit versuchen einige private Krankenversicherungen, die Erstattungsbeiträge Ihrer Versicherten zu kürzen. Dies geschieht oft widerrechtlich mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. Wir raten Ihnen, in so einem Fall schriftlich Einspruch einzulegen und sich eventuell rechtlich beraten zu lassen.

Das oftmals von privaten Krankenversicherungen vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.

Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die „Beihilfesätze“. Das ist falsch. Die „Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann.

Die Beihilfesätze werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder aber deren Berufsverbänden festgelegt.

Auf die Festsetzung der „Beihilfesätze“ haben wir keinen Einfluss. Die Beihilfesätze können infolgedessen keinerlei Maßstab für unsere Preise sein.

Beihilfeberechtigt? Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass selbst das Bundesinnenministerium, als für die Festlegung der Bundesbeihilfesätze zuständige Behörde, noch 2004 in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, dass Beamte bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung insofern zu leisten hätten, als dass sie die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden beihilfefähigen Höchstsätzen und den tatsächlichen Kosten zu tragen hätten.

Die Beihilfe „ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es sogar auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Damit ist eigentlich alles gesagt.

Auch wenn viele Patienten die Beihilfe als Vollversicherung betrachten, ist dies nicht so. Es ist ausdrücklich politisch gewollt, dass Patienten einen Eigenanteil übernehmen – wie es die GKV-Patienten durch die Zuzahlung auch tun. Damit will die Politik signalisieren, dass Beihilfepatienten nicht bessergestellt sein sollen als GKV Patienten.

Hier einige Tipps bei Abrechnungsproblemen mit Ihrer PKV
Bitte reichen Sie in jedem Fall unsere von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung mit der Abschlussrechnung bei Ihrer PKV ein.

Individuelle Versicherungsvereinbarungen/-tarife

Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung ungemindert übernehmen.

Ortsübliche, angemessene Preise

Es gibt für Heilmittel/ergotherapeutische Behandlungen KEINE amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen (GOÄ), auch wenn Ihnen Ihre PKV das vermitteln möchte oder eine eigene „offizielle“ Liste entwickelt hat. Sollte dem so sein, orientieren sich diese i.d.R. am Bundesbeihilfetarif (dazu s.o.).

Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Sprachtherapeuten können prinzipiell die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen (Quelle: Verband der privaten Krankenversicherer).

Medizinisch notwendige Leistungen

Die bestehende Rechtslage sagt eindeutig aus, dass medizinisch notwendige Leistungen (dies ist eine rein medizinische Entscheidung durch Ihren Arzt!) voll erstattet werden müssen. Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (IV ZR278/03), v.a. dann, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.

Team

Wir sind eine kleine Praxis mit zurzeit vier Mitarbeitenden. Wir alle verfügen über langjährige Berufserfahrung und haben uns die Liebe zur Ergotherapie erhalten, obwohl wir über den Tellerrand hinausgeschaut und uns vielfältig weitergebildet haben. Aber die Idee der Ergotherapie, unsere Klientinnen und Klienten darin zu befähigen und zu begleiten, so selbständig, so teilhabend und so glücklich wie möglich im Leben zu sein, ist nach wie vor unser Anker. Die Methodenvielfalt der Ergotherapie bietet dafür einen wunderbaren Rahmen.

Videobehandlung

Online-Ergotherapie

flexible zu Hause, aus dem Büro oder im Urlaub – da wo Sie gerade sind.
Sie brauchen nur einen ruhigen Ort und eine Internetverbindung.

Sie benötigen ergotherapeutische Unterstützung und können momentan keine ambulante Behandlung wahrnehmen. Dann ist unsere ergotherapeutische online Behandlung eine Möglichkeit.
Keine lange Anfahrt, keine Wartezeiten, die Behandlung findet komfortabel in Ihrer vertrauter Umgebung statt!
Selbstverständlich im Rahmen der Möglichkeiten, diese können mit Ihrer Ergotherapeutin persönlich besprochen werden.
Wir sind ein erfahrenes und begeistertes Team mit viel Leidenschaft, innovativen Ideen und Engagement.

Welche Bereiche sind für die Online-Therapie gut geeignet?

  • Psychisch-funktionelle Behandlungen, Burnout, Depression, Selbstbewusstsein stärken
  • Online Behandlung, Beratung
  • Elternberatung
  • Entwicklungseinschätzung
  • Beratung zur Prävention